Hinweise für getrennte Eltern

Der Umgang ist von den Ausgangsbeschränkungen nicht betroffen, getrennt lebende Eltern dürfen einander die Kinder übergeben, Minderjährige zu begleiten und das Sorgerecht wahrzunehmen ist erlaubt! Sorgerechts- und Umgangsvereinbarungen bleiben auch bei Schließung von Schulen und Kindergärten weiterhin bestehen.


Gerade jetzt, wo jeder mit vielen Ungewissheiten und Sorgen zu kämpfen hat, ist es besonders wichtig dem anderen Elternteil gegenüber Verständnis entgegen zu bringen und ruhig zu bleiben. Achten Sie bei den Übergaben weiterhin auf eine freundliche oder zumindest neutrale Atmosphäre und machen Sie es damit Ihren Kindern leicht, von einem zum anderen Elternteil zu wechseln.
Sollte einer der beiden Elternteile in Quarantäne kommen oder schon sein, fördern Sie auf alle Fälle den Kontakt zu dem Elternteil, den das Kind nicht sehen kann. Unterstützen Sie den regelmäßigen Kontakt über Telefonieren, Skypen etc., damit das Kind den anderen Elternteil unkontrolliert und ungestört sprechen kann.


Bemühen Sie sich, offen damit umzugehen, wenn Sie sich angesteckt haben bzw. Kontakt mit infizierten Personen hatten und überlegen Sie gemeinsam, wie sie Ihr Kind und andere Angehörige am besten schützen können. 
Bleiben Sie fair und seien Sie großzügig, wenn Umgänge doch aus wichtigen Gründen ausfallen oder verschoben werden müssen.
Handeln Sie verantwortlich und bauen Sie Ihren Kindern eine stabile Brücke als Eltern, dass sie gut von einem zum anderen Ufer gehen können.

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