Für Fachkräfte

Aufgabe der Erziehungsberatungsstelle ist es "Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei Klärung individueller und familienbezogener Probleme ..." zu unterstützen.

Häufig ist hierfür die Zusammenarbeit mit Fachkräften anderer Einrichtungen hilfreich und zielführend.

Die Kooperation mit Fachkräften anderer Einrichtungen wie Kindergarten, Schule, Jugendamt und Gesundheitswesen setzt jedoch zwingend die Einwilligung der Personensorgeberechtigten oder des Jugendlichen voraus (Entbindung von der Schweigepflicht).

Aber auch mit Erziehungsaufgaben betreute Fachkräfte in Kindergarten, Schule o.ä. wünschen den fachlichen Austausch, um ihre Aufgaben zum Wohle der Kinder bestmöglich erfüllen zu können.

Sowohl im Rahmen einer Fallzusammenarbeit als auch zum fachlichen Austausch sind Sie uns herzlich willkommen.