Trennung und Scheidung
Eltern bleiben Eltern | Seit 1. Juli 1998 gilt das neue Kindschaftsrecht, es regelt u.a. das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Namensrecht und das Adoptionsrecht neu. Die Rechtsposition des Kindes wurde gestärkt, Kinder nicht verheirateter Eltern wurden ehelichen Kindern weitgehend gleich gestellt.
Die Regelung der elterlichen Sorge bei Trennung und Scheidung Das Recht geht nun von einem grundsätzlichen Fortbestand der gemeinsamen elterlichen Sorge aus. Damit wird die Bedeutung von Mutter und Vater für die gesunde Entwicklung eines Kindes betont.
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Not der Kinder gemeinsam lindern | Die Regelung des Umgangsrechts Der Gesetzgeber verpflichtet und berechtigt jeden Elternteil zum Umgang mit seinem Kind, aber auch das Kind hat das Recht auf den Umgang mit jedem Elternteil. Unter der Voraussetzung, dass der Umgang dem Wohl des Kindes dient, haben ein Umgangsrecht auch:
Die Erziehungsberatungsstellen nehmen wie die Jugendämter die wichtige Aufgabe wahr, die Eltern bei der Ausgestaltung (Häufigkeit, Dauer, nähere Umstände) der Besuche zu beraten. |
Stärken der Elternverantwortung | Wir beraten Eltern und Kinder, versuchen zu vermitteln und Eltern zu ermöglichen bei allem persönlichen Streit und Ärger miteinander wieder mehr auf die Bedürfnisse der Kinder zu achten und sich diesen wieder zuzuwenden. Darüber hinaus bieten wir die Anbahnung und Begleitung von Umgangskontakten an, um so das Vertrauen zwischen den zerstrittenen Parteien wieder herzustellen. |