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  Allgemeine Geschäftsbedingungen  
Beratungen und therapeutische Hilfen sind für Sie kostenlos.
Der Gesprächsinhalt ist streng vertraulich und unterliegt unserer Schweigepflicht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erziehungsberatungsstelle unterliegen einer sehr strengen Schweigepflicht, damit die Ratsuchenden sicher sein können, dass Beratungsinhalte nicht gegen ihren Willen weiter gegeben werden.
Von dieser Pflicht zur Verschwiegenheit können nur Sie - durch schriftliche Einwilligung - Ihren Gesprächspartner oder Ihre Gesprächspartnerin entbinden.
Sie allein entscheiden, wann Sie von einem Beratungsgespräch Gebrauch machen, wann Sie die Beratung beenden wollen und wer mit beteiligt sein soll!

Jede Familie wird von einem Berater oder einer Beraterin betreut, der/die von Beginn bis zum Abschluss der Beratung für diese Familie verantwortlich ist.

Wenn es aufgrund der genannten Problematik sinnvoll erscheint und gewünscht ist, wird die ganze Familie zu einem Gespräch oder zu mehreren Gesprächen eingeladen.

Im ersten Gespräch stehen das Kennenlernen, die Diagnostik und das Treffen einer Behandlungs- oder Beratungsvereinbarung im Mittelpunkt. Zur Diagnostik gehört auch, ein Verständnis dafür zu entwickeln , welche Bedeutung bzw. Stellenwert das benannte Problem im Rahmen der Familie, der Schulklasse oder der Kindergartengruppe hat. Gleichzeitig wird geklärt, ob es auch andere möglichen Bedingungen für die Entstehung des Problems, etwa organische Ursachen, gibt.

In aller Regel wird die Beratung beendet, wenn Berater und Klienten gemeinsam zu der Auffassung kommen, dass gegenwärtig keine weitere Beratung erforderlich ist.

Den Verlauf der Beratung bestimmen Sie !

Erziehungsberatungsstelle Schweinfurt .::. 97421 Schweinfurt .::. Kornmarkt 17 .::. Tel: 09721 51415 .::. Fax: 09721 51426